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Alle beantragten Domains sind direkte
Subdomains der deutschen Top Level Domain ".DE" (ISO 2-Zeichen-Kode
für die Bundesrepublik). Sie werden zentral vom DENIC für
alle deutschen Antragssteller vergeben, um die Eindeutigkeit im weltweiten
Namensraum zu gewährleisten. Der Antragsteller erwirbt durch die
Registrierung der Domain kein Eigentum an dieser; sie wird ihm lediglich
zur Nutzung überlassen. Der Antragsteller gibt sein Einverständnis, dass die Daten in den Datenbanken des DENIC und den kooperierenden Institutionen des Internets (z.B. RIPE NCC oder InterNIC) in elektronischer oder schriftlicher Form veröffentlicht werden. Antragsteller und Inhaber von Domains können nur natürliche und juristische Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO ) in Deutschland haben. Der administrative Kontakt (admin-c) muss eine natürliche Person sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat. Der Antragsteller ist verpflichtet, die als Domain zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Mit der Antragstellung versichert der Antragsteller, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben. Das DENIC übernimmt insoweit keine Verpflichtungen. Jede Haftung durch das DENIC, gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf leichter Fahrlässigkeit beruht, ist ausgeschlossen. Im übrigen beschränkt sich die Haftung auf denjenigen Schaden, den das DENIC als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder hätte voraussehen müssen. Wird das DENIC in Bezug auf die Domain oder ihre Nutzung von Dritten in Anspruch genommen, insbesondere wegen der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten oder wegen einer - aus welchem Grund auch immer - tatsächlich oder angeblich unzulässigen Verwendung der Domain durch ihren Nutzer, so hat der Inhaber das DENIC von sämtlichen Kosten und sonstigen nachteiligen Folgen dieser Inanspruchnahme freizuhalten. Der Inhaber erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die das DENIC zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen, und hält das DENIC auch insoweit von sämtlichen Kosten und nachteiligen Folgen frei. Domains können nur mit Zustimmung des DENIC auf einen neuen Inhaber übertragen werden. Das DENIC kann die Zustimmung verweigern, wenn eine Registrierung zugunsten des neuen Inhabers abgelehnt werden könnte oder dies aus einem anderen wichtigen Grund gerechtfertigt ist. Der bisherige und der zukünftige Inhaber der Domain haften gesamtschuldnerisch für alle zum Zeitpunkt der Übertragung bestehenden Verpflichtungen des Inhabers. Eine Domainüberlassung kann fristlos gekündigt werden, wenn der Inhaber die Vergaberichtlinie oder eine sonstige vertragliche Verpflichtung gröblich verletzt hat oder die Domain nach rechtskräftiger Feststellung eines Gerichts Rechte Dritter verletzt oder unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften genutzt worden und dieser Verstoß erheblich ist. admin-C / Administrativer Kontakt tech-c / Technischer Kontakt zone-c / Zonen-Kontakt Ansonsten gelten die Ausführungen in der DENIC Erläuterung. Bei rechtlichen Fragen zu den Vergabebestimmungen wenden
Sie sich bitte an:
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