Vergabebestimmungen

Alle beantragten Domains sind direkte Subdomains der deutschen Top Level Domain ".DE" (ISO 2-Zeichen-Kode für die Bundesrepublik). Sie werden zentral vom DENIC für alle deutschen Antragssteller vergeben, um die Eindeutigkeit im weltweiten Namensraum zu gewährleisten. Der Antragsteller erwirbt durch die Registrierung der Domain kein Eigentum an dieser; sie wird ihm lediglich zur Nutzung überlassen.
Eine Bearbeitung kann nur bei Vollständigkeit der notwendigen Angaben erfolgen. Weitere Bitten, Ergänzungen oder Hinweise können an jeder Stelle des Antrages durch eine oder mehrere Zeile(n) jeweils eingeleitet mit remarks: angebracht werden.

Der Antragsteller gibt sein Einverständnis, dass die Daten in den Datenbanken des DENIC und den kooperierenden Institutionen des Internets (z.B. RIPE NCC oder InterNIC) in elektronischer oder schriftlicher Form veröffentlicht werden.

Antragsteller und Inhaber von Domains können nur natürliche und juristische Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO ) in Deutschland haben. Der administrative Kontakt (admin-c) muss eine natürliche Person sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat.

Der Antragsteller ist verpflichtet, die als Domain zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Mit der Antragstellung versichert der Antragsteller, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben. Das DENIC übernimmt insoweit keine Verpflichtungen.

Jede Haftung durch das DENIC, gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf leichter Fahrlässigkeit beruht, ist ausgeschlossen. Im übrigen beschränkt sich die Haftung auf denjenigen Schaden, den das DENIC als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder hätte voraussehen müssen.

Wird das DENIC in Bezug auf die Domain oder ihre Nutzung von Dritten in Anspruch genommen, insbesondere wegen der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten oder wegen einer - aus welchem Grund auch immer - tatsächlich oder angeblich unzulässigen Verwendung der Domain durch ihren Nutzer, so hat der Inhaber das DENIC von sämtlichen Kosten und sonstigen nachteiligen Folgen dieser Inanspruchnahme freizuhalten. Der Inhaber erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die das DENIC zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen, und hält das DENIC auch insoweit von sämtlichen Kosten und nachteiligen Folgen frei.

Domains können nur mit Zustimmung des DENIC auf einen neuen Inhaber übertragen werden. Das DENIC kann die Zustimmung verweigern, wenn eine Registrierung zugunsten des neuen Inhabers abgelehnt werden könnte oder dies aus einem anderen wichtigen Grund gerechtfertigt ist. Der bisherige und der zukünftige Inhaber der Domain haften gesamtschuldnerisch für alle zum Zeitpunkt der Übertragung bestehenden Verpflichtungen des Inhabers.

Eine Domainüberlassung kann fristlos gekündigt werden, wenn der Inhaber die Vergaberichtlinie oder eine sonstige vertragliche Verpflichtung gröblich verletzt hat oder die Domain nach rechtskräftiger Feststellung eines Gerichts Rechte Dritter verletzt oder unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften genutzt worden und dieser Verstoß erheblich ist.

admin-C / Administrativer Kontakt
Damit ist die verantwortliche Autorität für die Domain gemeint. Hier ist nur eine Person anzugeben, diese kann mit dem technischen Kontakt übereinstimmen, ist aber der allgemeine Ansprechpartner bei Rückfragen. Sie/Er ist 'BesitzerIn' der Domain und für die Einrichtung von Subdomains und die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich. Als solcher MUSS sie/er in der Organisation angesiedelt sein, für die diese Domain eingetragen wird (siehe Abschnitt 2. 'descr:'). Der admin-c übernimmt die rechtliche Verantwortung, wenn die antragstellende Organisation nicht oder nicht mehr existiert oder keinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat oder sonst nicht oder nicht mehr erreichbar ist. Die Person muss mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der admin-c muß eine natürliche Person sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat.

tech-c / Technischer Kontakt
Die Person(en), die die technische Abwicklung in der Organisation/für die Organisation vornehmen, dieses können mehrere sein oder auch mit dem administrativen Kontakt übereinstimmen. Die Person muss mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. (Oftmals ist hier der Provider eingetragen.)

zone-c / Zonen-Kontakt
Die Person, die den Nameserver betreut. Diese Angabe ist nur notwendig sofern ein eigener Nameserver für die Domain delegiert ist/werden soll. Bitte unbedingt eine Person angeben, selbst wenn im 'start of authority' Ressource Record des Nameservers eine funktionale Mailadresse (z.B. hostmaster@domain.de, netadm@domain.de ) angegeben wird. Die Person muss mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der zone-c kann jedoch auch ein Roleobjekt sein.

Ansonsten gelten die Ausführungen in der DENIC Erläuterung.
(Teil II der Vergaberichtlinie)

Bei rechtlichen Fragen zu den Vergabebestimmungen wenden Sie sich bitte an:
DENIC eG Geschäftsstelle
Wiesenhüttenplatz 26
D-60329 Frankfurt am Main
E-Mail: recht@denic.de
Telefon: 01802 / 336420 (1 Einheit)
Telefax: 069 / 27235 235